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Häufige Fragen - FAQ
Der Fachkreis "Junge Kieferorthopädie", was ist das?
Welche Vorteile bietet die "Junge Kieferorthopädie"?
Wie finde ich einen kieferorthopädisch weitergebildeten Zahnarzt in meiner Nähe?
Wird die Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt?
Wie viel kostet eine Behandlung?
Ab welchem Alter kann mein Kind eine Behandlung in Anspruch nehmen?
Wie lange dauert eine Behandlung?
Wie kann ich mein Kind bei der Behandlung unterstützen?
Wie oft muss mein Kind zur Kontrolle?
Der Fachkreis "Junge Kieferorthopädie", was ist das?
Der Fachkreis "Junge Kieferorthopädie" ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Familienzahnärzten, die sich für die Behandlung leichter kieferorthopädischer Zahnfehlstellungen fachlich weitergebildet haben. Ziel des Fachkreises ist es, den kleinen Patienten trotz fehlender finanzieller Unterstützung seitens der Krankenkasse eine möglichst frühzeitige und finanziell moderate Therapie aufzuzeigen. Umfassende Information, eine kompetente Beratung und intensive Kommunikation zwischen Eltern und Zahnarzt gehören dabei zu unserem Standard.
Welche Vorteile bietet die "Junge Kieferorthopädie"?
Für schöne, gesunde Zähne und für eine richtige Funktion des Kauapparates sind die Stellung der Zähne und die Lage von Ober- zu Unterkiefer entscheidend. Viele Zahnfehlstellungen entstehen bereits im Milch- und frühen Wechselgebiss und können das Beißen, Kauen und sogar das Sprechen Ihres Kindes erheblich stören. Je früher eine Zahnfehlstellung erkannt und therapiert wird, desto geringer ist die Gefahr, dass aus anfangs leichten Fehlstellungen schwere Zahn- und Kieferanomalien werden. Die "Junge Kieferorthopädie" fängt die von den gesetzlichen Krankenkassen vernachlässigte Behandlung der Fälle mit geringem Schweregrad auf, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur (Zahn-) Gesundheit Ihres Kindes.
Wie finde ich einen kieferorthopädisch weitergebildeten Zahnarzt in meiner Nähe?
Alle kieferorthopädisch tätigen Familienzahnärzte, die sich dem Fachkreis "Junge Kieferorthopädie" angeschlossen haben, finden Sie auf unserer Homepage unter Mitglieder. Falls in Ihrer Nähe kein Familienzahnarzt aufgeführt sein sollte, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wird die Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung seit einiger Zeit nur noch ab einer bestimmten "Indikationsgruppe". Die "Indikationsgruppe" ergibt sich aus dem Schweregrad der Zahnfehlstellung. Die Therapie von Fehlstellungen mit geringem Schweregrad wird - obwohl eine Behandlung auch in diesen Fällen medizinisch notwendig und sinnvoll ist - von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Der Fachkreis "Junge Kieferorthopädie" zeigt finanziell moderate Therapiekonzepte auf, die Ihnen die Investition in die (Zahn-) Gesundheit Ihres Kindes erleichtern. Ob und wieviel die gesetzliche Krankenkasse zu der Behandlung beiträgt, erklärt Ihnen gerne Ihr Behandler.
Wie viel kostet eine Behandlung?
Die Kosten einer Behandlung sind abhängig von der Art der Fehlstellung und der Therapieform. Nach eingehenden Untersuchungen erstellt Ihr Zahnarzt für Ihr Kind ein Therapiekonzept, in dem er unter anderem die Zielsetzung, den Behandlungsablauf und auch die Kostenplanung individuell festlegt.
Ab welchem Alter kann mein Kind eine Behandlung in Anspruch nehmen?
Die Behandlung leichter kieferorthopädischer Fälle kann bereits im 4. Lebensjahr beginnen, ist in dieser frühen Phase jedoch auch abhängig von der Toleranz und der Bereitschaft zur Mitarbeit des kleinen Patienten. Welche Therapieform für Ihr Kind die Beste ist, entscheidet Ihr Behandler.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer einer Behandlung ist von Fall zu Fall verschieden und hängt ab vom Alter Ihres Kindes, der Art und Schwere der Fehlstellung sowie der Therapieform. Einige Therapien sind innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen, andere können bis zu zwei Jahre dauern. Am besten fragen Sie Ihren Familienzahnarzt.
Wie kann ich mein Kind bei der Behandlung unterstützen?
Leichte Zahnfehlstellungen können nicht nur angeboren sein, sondern werden z.B. durch Daumenlutschen oder Lippensaugen erworben. Ist Ihr Kind auf Grund einer Zahnfehlstellung in Behandlung, deren Ursache eine dieser "schlechten Angewohnheiten" ist, benötigt es Ihre volle Unterstützung. Sicher hat Ihr Familienzahnarzt ein paar gute "Tipps", die die Entwöhnung von Schnuller oder Daumen etc. für Ihr Kind leichter machen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass das Behandlungsgerät regelmäßig eingesetzt und korrekt angewendet wird.
Wie oft muss mein Kind zur Kontrolle?
In der Regel muss Ihr Kind alle 4- 6 Wochen zur Kontrolluntersuchung. Die Untersuchungsabstände werden jedoch von Ihrem Familienzahnarzt in seinem Therapiekonzept individuell festgelegt.
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